Ersatz-Fahrerlaubnis

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Voraussetzungen:

  • ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
  • Besitz einer Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf:

Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

  • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück. Eine Antragstellung ist aber in der Gemeinde Bissendorf möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei Verlust:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis oder der Stadt Osnabrück ausgestellt worden ist
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz

bei Diebstahl:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis oder der Stadt Osnabrück ausgestellt worden ist
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz

bei Unbrauchbarkeit:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis oder der Stadt Osnabrück ausgestellt worden ist
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • alter Führerschein

bei Namenswechsel:

  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis oder der Stadt Osnabrück ausgestellt worden ist
  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz, sowie, falls der neue Name dort noch nicht eingetragen ist, eine Bescheinigung über die Namensänderung
  • alter Führerschein

Link zur Onlineterminvergabe beim Landkreis Osnabrück:

Landkreis Osnabrück



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung.

Gebühren:

Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück erhoben und per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
 

Kontakte:

05402 404-101
05402 404-121
05402 404-104