Bodenrichtwert

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, die bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen eingerichtet sind, erteilen jedermann Auskünfte über Bodenrichtwerte.

Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Niedersachsen ermitteln jeweils zum 01.01. jeden Jahres Bodenrichtwerte.

Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarktes. Sie werden auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Hierbei sind nur solche Kaufpreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse erzielt worden sind.

Bodenrichtwerte sind mindestens für baureifes Land zu ermitteln. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. In Niedersachsen gibt es mit Ausnahme einiger kreisfreier Städte auch Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Hinweis: Auszüge aus Bodenrichtwertkarten sind nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke ohne Erlaubnis zulässig.



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