Fahrerlaubnis - Begleitetes Fahren mit 17

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person in Zusammenarbeit mit der Fahrschule schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Osnabrück. Die Anträge müssen über die Wohnortgemeinde gestellt werden.

Dort findet dann auch parallel die erforderliche "Identitätsfeststellung" statt.

Voraussetzungen

für Bewerber:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 Jahren
  • Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Begleitenden Fahren ab 17 Jahren
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Link zur Onlineterminvergabe beim Landkreis Osnabrück:

Landkreis Osnabrück



Gebühren:

Die Gebühren werden von der Führerscheinstelle des Landkreises Osnabrück erhoben und per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.