Straßenrecht

Straßen werden durch Widmung dem öffentlichen Verkehr zugeordnet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Der Gebrauch der Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr gestattet (Gemeingebrauch). Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Für diese benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung, diese Sondernutzungserlaubnis können Sie hier beantragen. Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln, fallen nicht unter das Straßenrecht.

Zu der öffentlichen Straße gehört ebenfalls der Straßenkörper. Zu diesem zählen beispielsweise der Straßengrund, die Straßendecke aber auch Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Rad- und Gehwege oder gemeindliche Pflanzbeete. Beabsichtigen Sie eine bauliche Änderung des Straßenkörpers bedarf es der vorherigen rechtlichen Überprüfung und ggf. Genehmigung durch die Gemeinde.



Rathaus Bissendorf
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