Maklertätigkeiten

Für das Ausüben einer Maklertätigkeit oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen wird eine Erlaubnis benötigt:

Eine Erlaubnis ist erforderlich für

  • das gewerbsmäßige Vermitteln von Verträgen über
    • Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, den Verkauf, die Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
    • gewerbliche Räume, Wohnräume,
    • alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung,
    • Darlehen, Finanzierungen, Kredite, Hypothekendarlehen,
  • diejenigen, die gewerbsmäßig als
    • Bauträger oder Bauträgerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Bauherr oder Bauherrin im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Erwerberinnen, Mietern, Mieterinnen, Pächtern, Pächterinnen oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern beziehungsweise Bewerberinnen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden wollen, oder als
    • Baubetreuer oder Baubetreuerin tätig sein wollen, also Bauvorhaben als Baubetreuer beziehungsweise Baubetreuerin im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen wollen.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland:
      • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland:
      • Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Bei Wohnsitz im Ausland:
      • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausgefüllt werden. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen eingereicht werden (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person wird außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen eingereicht werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auch nach Erteilung der Erlaubnis gelten für Makler und Bauträger eine Reihe von Verpflichtungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, insbesondere die Pflicht zur Durchführung einer jährlichen Prüfung nach § 16 Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV).



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