Bauleitplanung
Das Bauplanungsrecht stellt ein wichtiges städtebauliches Instrument für die Städte und Gemeinden dar, mit dem die zukünftige Bebauungsentwicklung verbindlich festgelegt wird. Wann und wie dieses Planungsrecht einzusetzen ist, liegt ausschließlich in der Hand der Städte und Gemeinden.
Das Bauplanungsrecht vollzieht sich in der vorbereitenden Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und der verbindlichen Bauleitplanung, in Form von Bebauungsplänen.
Die Gemeinde Bissendorf führt die Änderung oder Aufstellung des Flächennutzungsplans bzw. der Bebauungspläne in einem Bauleitplanverfahren durch. Dazu müssen von den Ratsgremien der Gemeinde Bissendorf verschiedene Beschlüsse gefasst werden. Deshalb können Sie aus den Bekanntmachungen zu den öffentlichen Sitzungen des Planungs- und Entwicklungsausschusses und des Rates Kenntnis erlangen. Außerdem werden die Inhalte der Bauleitplanverfahren in einer öffentlichen Informationsveranstaltung oder durch Aushang zur Verfügung gestellt. Auch das wird in den Mitteilungskästen der Gemeinde Bissendorf bekanntgegeben. Die im Aushang der Gemeinde Bissendorf befindlichen Unterlagen können Sie auch auf der Homepage einsehen. Die laufenden Bauleitplanverfahren finden Sie hier.