Grundstücksangelegenheiten
Im Fachdienst 4 Planen und Bauen wird der gemeindliche Grundstücksverkehr abgewickelt. Dazu gehören der Tausch, An- und Verkauf von Grundstücken. Zudem werden Pacht- und Pflegeverträge für gemeindeeigne Flächen abgeschlossen. Sofern Flächen nicht im Grundbuch stehen, werden bei Bedarf die entsprechenden Grundbuchanlegungsverfahren beim Amtsgericht Osnabrück beantragt.
In Zusammenarbeit mit den Notariaten werden für das Verlegen von Leitungen und für Wegerechte Grunddienstbarkeiten erstellt. Damit wird das Recht von Personen, fremde Grundstücke nutzen zu können, im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen.