Städtebauliche Verträge

Städtebauliche Verträge beruhen auf den Regelungen des Städtebaurechts. Sie ermöglich es der Gemeinde einem Dritten die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch zu übertragen oder hierüber Vereinbarungen zu treffen.  Sie werden u. a. im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen zwischen der Gemeinde und einem Investor abgeschlossen. Dabei werden beispielsweise die Kosten von vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen und die Übernahme von Folgekosten geregelt.

Reine Grundstücksgeschäfte der Gemeinde sind keine städtebaulichen Verträge. Ein städtebaulicher Vertrag ist gegeben, wenn sich ein Investor gegenüber der Gemeinde verpflichtet, ihr städtebauliche Aufgaben auf eigene Kosten und im eigenen (Beschleunigungs-) Interesse abzunehmen oder ihr die entstehenden Kosten zu erstatten.



Rathaus Bissendorf
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