Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
Wurde eine solche Vereinbarung abgeschlossen und der danach zu bestimmende Zeitpunkt erreicht, müssen Überschüsse spätestens nach einem Monat an die zuständige Stelle abgeführt werden, damit dieser Teil des Erlöses verfällt. Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )