Betrieb von Lautsprechern - Ausnahmegenehmigung

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilen. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag, der eingehend begründet ist und die erforderlichen Daten, z.B. Einsatzort und Zeit, enthält, zu stellen. Die Antragstellung kann über die Gemeinde Bissendorf erfolgen, die im Rahmen des Verfahrens beteiligt wird.



Rathaus Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


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von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 15:00 bis 18:30 Uhr
Dienstag:
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Mittwoch:
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