Kompensationsflächen
Städte und Gemeinden sind bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen gesetzlich verpflichtet, die Belange des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Für die durch den Eingriff verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft müssen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt und dauerhaft gesichert werden.
Zur Bevorratung solcher Kompensationsflächen bzw. ökologischer Werteinheiten hat die Gemeinde Bissendorf einen Kompensationsflächenpool angelegt. Darin werden Flächen zusammengestellt, auf welchen Maßnahmen zeitlich und räumlich unabhängig vom Eingriffsvorhaben durchgeführt werden können.
Für die Bestandsaufnahme und dauerhafte Verwaltung und Pflege der Flächen erarbeitet die Gemeinde Bissendorf einen Kompensationsflächenkataster, welches die Lage, den Ausgangszustand, die Menge der realisierbaren Werteinheiten sowie Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen erfasst.