Verkehrszeichen
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. StVO ist der Landkreis Osnabrück als Untere Straßenverkehrsbehörde.
In regelmäßigen Abständen werden aus gegebenen Anlässen mit den Straßenbaulastträgern, der Polizei sowie der Straßenverkehrsbehörde Ortsbesichtigungen und Verkehrsschauen durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen und begründete Anträge an die Gemeinde zu richten, über die die Verkehrskommissionen (Teilnehmer s.o.) nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung entscheiden wird.