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Anpassungen im Gewerbegebiet „Natberger Feld“

Veröffentlicht am: 26.03.2025

Gewerbegebiet Natberger FeldNördlich der blau markierten Fläche des Gewerbegebietes "Natberger Feld" könnte ein Regenrückhaltebecken geschaffen werden. Mit praktischen Nutzungsänderungen auf der Fläche des Gewerbegebiets „Natberger Feld“ ergeben sich für die Gemeinde Bissendorf neue Möglichkeiten. In der aktuellen Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschusses wurde daher über eine mögliche 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 150 „Natberger Feld“ und die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Das Ingenieursbüro IPW hatte dazu einen ersten Planentwurf vorgestellt.

Im Gegensatz zur Bestandssituation wird die im Norden des Gewerbegebietes vorgesehene Erdkabeltrasse der 380-kV-Leitung nun nicht mehr an dieser Stelle benötigt. Es ist somit denkbar, ein für das Gewerbegebiet notwendiges Regenrückhaltebecken in einen Bereich nördlich des Plangebietes zu verlegen. Die Flächen dort können durch die Niedersächsische Landgesellschaft erworben werden.

Das bisher im östlichen Bereich vorgesehene Regenrückhaltebecken könnte somit Teil des Gewerbegebiets werden. Damit würde die noch nicht vermarktete Fläche des Natberger Feldes um 0,8ha auf insgesamt 9,82ha wachsen. Mit dieser Lösung könnte auch die geplante Ansiedlung eines weiteren regionalen Unternehmens gesichert werden, das bereits seit einiger Zeit in Kontakt mit der Gemeinde Bissendorf steht.

Grundsätzlich erscheint aus planerischer Sicht das Vorhaben unproblematisch zu sein. Themen wie artenschutzrechtliche Konflikte oder naturschutzrechtliche Eingriffe könnten im Laufe des Verfahrens begutachtet und entsprechend planerisch bearbeitet werden. Besondere Schwierigkeiten sehen die Planer aufgrund des bereits bestehenden Bebauungsplans nicht.

Durch die leicht vergrößerte Gewerbefläche prognostiziert das Ingenieursbüro zudem nur geringen Mehrverkehr. Auf der Natberger Straße dürften es nach aktuellen Berechnungen 6% mehr Fahrzeuge werden, auf weiteren öffentlichen Straßen ist eine Zunahme von höchstens 2% zu erwarten. Auch die festgesetzten Emissionskontingente sind nach Ansicht der Planer nur geringfügig anzupassen.

Im Planungs- und Entwicklungsausschuss fand sich bereits eine deutliche politische Mehrheit für einen Aufstellungsbeschluss. Sollte sich dieses Meinungsbild in der kommenden Ratssitzung verfestigen, kann das Verfahren mit einem entsprechenden Entwurf offiziell gestartet werden.