Bauplan Kurgarten Schledehausen – so soll es kommen:
So könnte sich die Fläche zwischen katholischer Kirche und Kurgarten Schledehausen den Passanten künftig präsentieren. Grafik: Stephanswerk Um Vertreter aus Politik und Verwaltung auf den aktuellen Planungsstand zur Nachverdichtung der bereits bebauungsplanerisch überplanten Flächen im sensiblen Kirchenumfeld zu bringen, war Dipl. Ing. Moritz Richling vom Wallenhorster Ingenieurplanungsbüro IPW zur öffentlichen Ausschusssitzung am 11. Juni im Bissendorfer Bürgersaal erschienen.
Eingangs erläuterte Richling die Bestandssituation sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan. Geplant ist demzufolge, im rückwärtigen Bereich der katholischen St. Laurentiuskirche Schledehausen das sanierungsbedürftige, ungünstig gelegene Pfarrbüro durch eine moderne Wohnbebauung des Stephanswerks zu ersetzen.
Dazu sollen ein fünfgruppiges Wohngebäude mit gibelartiger Fassadengestaltung und eine Stellplatzanlage, vornehmlich im Osten, entstehen. Im Ersatzneubau seien Räume für die Gemeindearbeit in Teilen des Erdgeschosses vorgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 II war im März 2023 durch den Gemeinderat gefasst worden. Nach diesem generellen „Go“ der Gemeinde werde durch Beratungen zur Beschlussfähigkeit des Entwurfs aktuell die sechste vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans nötig.
Der aktuelle Zustand der abermals bebauungsplanerisch überplanten Fläche im sensiblen Kirchenumfeld. Foto: Gemeinde Bissendorf / Kollorz Laut Ursprungsbebauungsplan von November 1981 befindet sich die nun neu zu überplanende, circa 0,47 Hektar große Fläche in Kirchenbesitz. Im Hinblick auf den Gemeinbedarf, gelte es ein Wegerecht zur Verbindung des Gemeinwesens im Westen (Kirche und Stellplätze für Kirchgänger) zwecks Verbindung zum Parkplatz und zur Neuen Straße festzusetzen.
Bei der Wegerechtsparzellierung werde die bisherige Fußwegeführung aufgegriffen und bliebe insofern erhalten. Als nächste bauplanerische Schritte sind laut IPW eine Überprüfung der Schmutz- und Regenwasserentsorgung (Wasserwirtschaftliche Vorplanung) und eine schalltechnische Beurteilung erfolgt. Fazit: Hinsichtlich des Verkehrslärms ist aus städtebaurechtlichen Gründen kein aktiver Schallschutz erforderlich. Eine Überschreitung der Orientierungswerte sei durch passive Maßnahmen zu bewältigen und auch die Außenwohnbereiche zu schützen.
Claus Kanke (Grüne) kritisierte, dass zur Umsetzung des Bauvorhabens gewachsener Baumbestand entfernt werden müsse. So müssten auf der abermals überplanten Fläche laut Artenschutzgutachten sieben Habitatbäume der Wohnbebauung weichen.
Als Gehölz-Anpflanzungen ist laut aktueller Planung ein Laubbaum pro 500 Quadratmeter Grundstücksfläche vorgesehen sowie Gehölz-Erhalt durch Ersatz bei Abgang auf dem Parkplatz. Neben der planexternen Kompensation bei Verlust von zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäumen in der Gemarkung Grambergen, Flur 5, Flurstück 57 sei die optionale Anbringung von Fledermauskästen in der nahen Umgebung (CEF) geplant.
Dennis Mitchell (UWB) hinterfragte die Berücksichtigung von Photovoltaik und Dachbegrünung beim Bauvorhaben. Simon Dresing (CDU) war die Vorhaltung ausreichender Stellplätze ein Anliegen.
Am Ende der begründenden Fachbeiträge wurde dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 6 II „Kurgarten Schledehausen“ inklusive vorhabenbezogener 6. Änderung in der vorgetragenen Fassung acht Mal zugestimmt. Der Beschlussvorschlag wurde bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasst.
Als nächster Schritt steht die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) an. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach Paragraph 4 Absatz 2 BauGB.