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Bescheid über Grundbesitzabgaben und erste Beitragszahlung

Veröffentlicht am: 11.02.2025

Grundsteuerreform Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und B auf 340 v.H. ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Die Bescheide über Grundbesitzabgaben werden in der 9. Kalenderwoche, also ab Montag, dem 24. Februar 2025, versendet. Bitte beachten Sie den geänderten ersten Fälligkeitstermin zu Ende März 2025.

Bei Bürgerinnen und Bürgern, die ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, zieht die Gemeinde Bissendorf die fälligen Beiträge entsprechend ein. Alle für eine Überweisung benötigten Angaben enthalten die Bescheide.