Bürgerinformation zu möglichen Windvorranggebieten

Veröffentlicht am: 06.06.2024

windrad_02Im kommenden RROP werden in Bissendorf mehrere Windvorranggebiete eingeplant.©Gemeinde Bissendorf Die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) durch den Landkreis Osnabrück interessiert die Bürgerinnen und Bürger. Eines der am meisten diskutierten Themen ist die Windenergie – oder genauer: die im kommenden RROP eingeplanten Windvorranggebiete. Hier sollen mit Beginn der Gültigkeit des neuen RROP Windenergieanlagen möglich sein. Was einerseits zur Energiewende beitragen soll, berührt andererseits die Interessen von Bürgern, in deren Umfeld sich demnächst vielleicht Windräder drehen. Um über den aktuellen Stand der Planung zu berichten, hatte die Gemeinde Bissendorf am Mittwochabend zu einer Bürgerinformationsveranstaltung in den Bürgersaal eingeladen.

Im aktuellen zweiten öffentlichen Entwurf plant der Landkreis Osnabrück für das Gemeindegebiet Bissendorf Windvorranggebiete in den Bereichen Nemden, Ellerbeck, Waldmark, Schledehausen und Wulften. Im Rahmen einer Präsentation stellte Janine Rhecker von der Gemeinde Bissendorf den aktuellen Planungsstand vor.

Interessant sind für viele Bürgerinnen und Bürger die Abstände zu den Wohnbereichen, aber auch zu den Landschaftsschutz- und FFH-Gebieten. Grundsätzlich sieht der Landkreis im Innenbereich einen Mindestabstand von 1000 Metern, im Außenbereich 400 Metern zu Wohngebäuden vor. Bei Anlagen über 50 Metern Nabenhöhe fällt die Planung jeder Windkraftanlage unter die Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Höhenbegrenzungen für Anlagen dürfen im RROP übrigens nicht festgelegt werden, da die Gebiete dann nicht mehr auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge von 1,51 Prozent der Landkreisfläche angerechnet werden.

Letztlich bedeute die Ausweisung eines Windvorranggebietes nicht, dass an diesen Stellen zwingend Windkraftanlagen gebaut werden müssen. Beispielsweise sind Grundeigentümer nicht verpflichtet, entsprechende Anlagen zu errichten. Enteignungen sind in diesem Fall nicht zulässig. „Das kann bedeuten, dass viele Bereiche nicht oder nur wenig bebaut werden“, stellte Bürgermeister Guido Halfter klar.

In den meisten Fällen haben die Gemeinden kaum Möglichkeiten, gegen Windvorranggebiete im RROP vorzugehen. „Wenn jedoch öffentliche Belange berührt werden, beobachten wir das natürlich und werden das dann entsprechend anmerken“, so Halfter. Die Gemeinde habe dazu Fachleute beauftragt, die den aktuellen RROP-Entwurf kritisch prüfen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Gebiete gelegt, die direkt an FFH-Gebieten oder in Landschaftsschutzgebieten geplant sind.

Die vollständigen Daten zum kommenden RROP stellt der Landkreis Osnabrück im Internet unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen zur Verfügung. Eingaben und Stellungnahmen von Bürgern sind noch bis zum 11. Juli 2024 schriftlich an den Landkreis oder über die Beteiligungsplattform im Internet möglich. Dabei kann auch die Frage gestellt werden, ob es eine sachliche Erklärung zu den einzelnen aktuell ausgewiesenen Gebieten und für die Änderung zwischen der 1. und der 2. öffentlichen Auslegung des RROP gibt.

Die Präsentation der Bürgerinformation steht ab sofort hier zum Download bereit.