Evakuierung wegen Entschärfung eines Blindgängers

Veröffentlicht am: 09.03.2025
Am 16. März 2025 soll in der Stadt Osnabrück ein Bombenblindgänger entschärft werden. In der Gemeinde Bissendorf sind Teilbereiche der Ortschaft Natbergen von der Evakuierung betroffen.

Bombenblindgänger Voxtrup GefahrbereichDer Gefahrbereich zur Entschärfung des Bombenblindgngers umfasst auch einen kleinen Teilbereich der Ortschaft Natbergen. Karte: Stadt Osnabrück Unzählige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück müssen am Sonntag, 16. März 2025, ihre Häuser und Wohnungen verlassen, damit die Untersuchung, Entschärfung und Räumung eines verdächtigen Fundes im Stadtteil Voxtrup ermöglicht werden kann, bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Sprengbombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg handelt.

Laut Allgemeinverfügung der Gemeinde Bissendorf und der Stadt Osnabrück fallen auf Bissendorfer Gebiet lediglich 22 Anschriften im Ortsteil Natbergen in den Evakuierungsbereich. Diese befinden sich in den Straßen „Langenbrink“ (Hausnummer 1 bis 14) und „Auf der Heide“ (gerade Hausnummern von 62 bis 72).

Die Anordnung zum Verlassen der Gebäude am Sonntag, 16. März 2025, gilt von 9 Uhr morgens bis zur Aufhebung der Sperrung durch die Stadt Osnabrück, als zuständige Behörde für die Räumung des Sprengkörpers. Aktuelle Informationen erhalten Betroffene über Radio, die örtliche Tageszeitung, die Homepage der Stadt Osnabrück und der Gemeinde Bissendorf, KATWARN und soziale Medien.

Das Betreten, Befahren und der Aufenthalt innerhalb des Bombenräumungsbereichs sind für alle Personen, außer an der Maßnahme beteiligten Einsatzkräfte ebenso untersagt, wie das Überfliegen mit nicht mit der Evakuierung direkt in Verbindung stehenden Flugdrohnen.

Die von der Evakuierungsmaßnahme Betroffenen wurden bereits per Handzettel über die bevorstehende Anordnung zum Verlassen des Räumbereichs informiert. Ein Evakuierungszentrum wird für die Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtschule Schinkel, Windhorststraße 79, in Osnabrück eingerichtet.

Sofern betroffene Bürger aus dem Räumungsbereich, der auf dem Gebiet der Gemeinde Bissendorf liegt, eine Beförderungsmöglichkeit zum Evakuierungszentrum benötigen, können sie sich bis Dienstag, 11. März, bei der Gemeindeverwaltung unter Telefon 05402 404-0 oder per Mail an info@bissendorf.de melden.

Bei Nichtbefolgung der Ge- oder Verbote wird die Durchsetzung mittels unmittelbaren Verwaltungszwang nach §§ 64, 65 und 69 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) angedroht. Ordnungswidriges Handeln kann mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Osnabrück https://informiert.osnabrueck.de

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