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Feiern und Feuerwerk an Silvester: Aber (mit) Sicher(heit)!

Veröffentlicht am: 29.12.2024

FeuerwerkFeuerwerk zu Silvester: immer an die Sicherheit denken!©Pixabay Die Gemeinde Bissendorf wünscht allen einen guten Rutsch und einen guten Start in das Jahr 2025. Gleichzeitig bittet die Gemeinde um Vernunft beim Feiern – besonders wenn Feuerwerk gezündet werden soll.

Anders als in vielen Städten und Gemeinden gibt es in Bissendorf keine weiteren Beschränkungen, was das Abbrennen von Feuerwerk angeht. Doch auch wer im zulässigen Rahmen "knallt", sollte an die Umwelt, seine Mitmenschen und Tiere denken. Feinstaubbelastung, Lärm und Brandgefahr sind nicht zu unterschätzen. Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden.

Ganz besonders sollte man aber an die Sicherheit denken. „Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor“, stellt Bissendorfs Gemeindebrandmeister Torben Preuss noch einmal klar. Der Grund: Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar.

„Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, so Preuss.

Einige Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
• Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
• Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
• Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.