Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Bissendorf
Ab dem 01.04.2023 bis zum 31.12.2023 können eingetragene Vereine und Privatpersonen bei der Gemeinde Bissendorf Förderungen für Batteriespeicher, Balkon-PV-Anlagen, Lastenfahrräder und Dachbegrünungen beantragen.
Es stehen insgesamt 100.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Das bedeutet so viel wie „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wichtig ist, dass vor der Antragstellung und der Bewilligung seitens der Gemeinde die Fördergegenstände noch nicht erworben wurden.
Die Förderungen variieren je nach Fördergegenstand. Balkon-PV-Anlagen werden mit 200 Euro bezuschusst, Lastenräder mit 500 Euro und E-Lastenräder mit 1.000 Euro. Bei Batteriespeichern wird ein anteiliger Zuschuss von 150 Euro je kWh ausgezahlt, maximal jedoch 1.000 Euro. Bei der Anlage von Dachbegrünungen ist es ähnlich. Hier bezuschusst die Gemeinde mit einer Summe von 10 Euro je Quadratmeter, maximal jedoch 1.000 Euro.
Aktualisierung: Der Fördertopf für Batteriespeicher i.H.v. 20.000 Euro ist aufgebraucht. Antragstellungen für Batteriespeicher sind somit nicht mehr möglich. (12.05.2023)
Antragstellende Vereine und Personen werden gebeten die Förderrichtlinie zu beachten! Die Richtlinie und weitere Informationen zur Antragstellung sind unter www.bissendorf.de/foerderung abrufbar.
Bei Fragen stehen Janine Rhecker, Mona Berstermann und Monika Dependahl unter foerderung@bissendorf.de zur Verfügung.