Gemeinde Bissendorf schreibt den Lärmaktionsplan fort
Die Bundesautobahn A30 steht im Lärmaktionsplan.©Gemeinde Bissendorf Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.
Der Schwerpunkt der Bearbeitung in der vierten Runde lag auf einer Überprüfung und Überarbeitung bestehender Lärmaktionspläne. Bis spätestens 18. Juli 2024 sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und zu überarbeiten. Das hat die Gemeindeverwaltung nun getan und die Ergebnisse in den zuständigen Ausschüssen und dem Rat vorgestellt.
©Gemeinde Bissendorf Für die Lärmkarten sind die Belastungsschwerpunkte im Gemeindegebiet zu lokalisieren. Dabei wird eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von mindestens 8.200 Kraftfahrzeugen angenommen. Dieser Wert konnte im Gemeindegebiet von Bissendorf bislang nur auf der A 30 ermittelt werden. Alle anderen Straßen, auch die Landes- und Kreisstraßen, liegen unterhalb des vorgenannten Schwellenwerts. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung auf den Landesstraßen L 85 und L 90 eine Verkehrserhebung durchgeführt und durch das Ingenieurbüro RP Schalltechnik hochrechnen lassen. Danach ergibt sich auch weiterhin kein Straßenabschnitt, in dem die vorgenannten Verkehrsmengen erreicht werden.
Dem gegenüber stehen diverse Eingaben von den Einwohnern. Sie berichteten von individueller Lärmbelastung an verschiedenen Orten in der Gemeinde. Sie berichteten an verschiedenen Standorten von einer negativen Lärmentwicklung in den letzten Jahren – und das nicht nur entlang der Autobahn, sondern auch entlang anderer Straßen und der Bahnlinie. Wichtig allerdings ist, dass die Grundlage des Lärmaktionsplans keine Messungen, sondern ausschließlich Berechnungen sind, da bei Messungen andere Fakten das Ergebnis beeinflussen könnten.
Eine Stellungnahme des Landkreises in dem Verfahren kann Betroffenen allerdings Hoffnung machen. Darin heißt es: „Eine Umsetzung von Maßnahmen zur Geräuschminderung (auch außerhalb der untersuchten Hauptverkehrsstraßen) wird ausdrücklich begrüßt. Eine erneute Prüfung von Lärmsanierungsmaßnahmen entlang der A 30 zur Minimierung der Lärmbelastung erscheint zielführend.“
Die Lärmkartierung im Bereich Schienen zeigt, dass eine Überschreitung der Auslösewerte (70/60 dB(A)) 10 Bürgerinnen und Bürger am Tag und 40 Bürgerinnen und Bürger in der Nacht betrifft. Der entsprechende Lärmaktionsplan wird vom Eisenbahnbundesamt aufgestellt.
Den Lärmaktionsplan finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: