Gemeindeverwaltung informiert bei ablaufenden Personalausweisen

Veröffentlicht am: 17.01.2024

Auf dem Papier klingt das alles ganz einfach: Jede Bundesbürgerin bzw. jeder Bundesbürger muss per Gesetz ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen amtlichen Identitätsnachweis besitzen. In Deutschland erfüllen der Personalausweis sowie der Reisepass diese Funktion. Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis. Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig.

Darüber hinaus bietet der Personalausweis eine Vielzahl von Online-Ausweisfunktionen. So kann man sich mit dem aktuellen Personalausweis auch im Internet oder an Automaten und Bürgerterminals eindeutig ausweisen und entsprechende Services in Anspruch nehmen.

Der Ausweis ist ab dem Datum der Beantragung zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre. Laut Gesetz sind Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Ausweis mit sich zu führen und selbständig auf das Ablaufdatum zu achten. In Bissendorf werden sie jedoch von Anja Schmidt unterstützt. „Die Benachrichtigung über das Ablaufdatum eines Ausweises habe ich erstmalig Mitte/Ende der 90er Jahre rausgeschickt“, erinnert sich die Verwaltungsmitarbeiterin. „Eine gesetzliche Grundlage für die Information an den Bürger gibt und gab es dafür aber nicht“.

Es handelt sich dabei also um ein freiwilliges Angebot der Verwaltung. Alle Personen mit Staatsangehörigkeit „Deutsch“, die im Besitz eines gültigen, von einer deutschen Behörde ausgestellten, Personalausweises sind und mit dem einzigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Bissendorf gemeldet sind, werden circa sechs bis zehn Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises per Brief von der Gemeindeverwaltung informiert.

In ihrem Schreiben sind alle Dokumente aufgelistet, die bei der Beantragung eines Personalausweises vorgelegt werden müssen. „Das ist zunächst einmal der jetzige Personalausweis“, sagt Schmidt. „Zudem wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das den vorgegebenen Richtlinien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist, benötigt.“ Ebenfalls müssen alle Antragsteller eine aktuelle Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde mitbringen. „Sofern eine Personenstandsurkunde nicht vorhanden ist, kann diese beim Standesamt des Geburts- beziehungsweise Heiratsortes online beantragt werden“, erklärt Schmidt. Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr von 37 Euro ab 24 Jahren, beziehungsweise von 22,80 Euro für alle Antragsteller unter 24 Jahren an.

Verlängerung PADie Gemeindeverwaltung informiert rechtzeitig vor Ablauf des Personalausweises. Der neu beantragte Ausweis kann dann im Meldeamt, wie hier bei Yannik Hengelbrock, abgeholt werden.©Gemeinde Bissendorf/Schäfer Für die Unterlagen gilt: „Alle Unterlagen müssen bei der Antragstellung im Original vorliegen, sonst muss der Antrag zurückgewiesen werden“, so Schmidt. Ab Antragstellung dauert es dann in der Regel etwa drei Wochen, bis der Personalausweis durch den Bürger abgeholt werden kann. Und noch eine wichtige Information: Für die Beantragung ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die online unter https://www.bissendorf.de/Aktuelles/Online-Terminvergabe-fuer-das-Rathaus-in-Bissendorf.html durchgeführt werden kann.

Mit einer Fehlinformation möchte Schmidt gleich noch aufräumen. „Man kann seinen Personalausweis nicht verlängern lassen“, erklärt sie. „Den muss man jedes Mal beantragen.“ Weitere Informationen gibt es auf unserer Homepage https://openrathaus.bissendorf.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/29414/show.

Text und Foto: Gemeinde Bissendorf/Schäfer