Förderprogramm Dorfentwicklung

Veröffentlicht am: 19.01.2022

Jetzt noch Fördermöglichkeiten in Wissingen und Jeggen nutzen

Die Ortsteile Wissingen und Jeggen wurden im Jahr 2012 vom Land Niedersachsen in das „Förderprogramm zur Dorferneuerung“, heute „Dorfentwicklung“, aufgenommen. Unterschiedlichste Maßnahmen und Projekte können seitdem durch Landesmittel bezuschusst werden. Jetzt steht das Ende des Förderprogramms in einem Jahr bevor. Die Gemeinde Bissendorf lädt daher im Februar noch einmal alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner zu einer virtuell durchgeführten Informationsveranstaltung ein.

Grundsätzlich können bei vielen privaten Maßnahmen Förderungen im Anspruch genommen werden. Im Zentrum stehen dabei die Erhaltung und Gestaltung von „ortsprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden“, so zum Beispiel Dacherneuerungen, Sanierungen von Fassaden, Fenstern und Türen einschließlich der Hof-, Garten- und Grünflächen. Aber auch die Umnutzung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, sowie von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden kann gefördert werden. Dabei steht die Anpassung der Gebäude an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens im Mittelpunkt. So ist auch der Innenausbau ungenutzter und leerstehender Bausubstanz und die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen förderfähig.

Die Höhe der Förderung beträgt für private Antragstellerinnen und Antragsteller grundsätzlich 25 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Trägt das Projekt zur Erreichung der Ziele des ILEK Hufeisen bei, erhöht sich die Förderung um fünf Prozent. Die Bagatellgrenze bei privaten Vorhaben liegt bei einer Mindestförderung von 2.500 Euro. Die Förderhöchstgrenze für die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude liegt laut der aktuellen Richtlinie bei 50.000 Euro. Für die übrigen Maßnahmen sind mitunter höhere Höchstgrenzen möglich, die von dem geplanten Vorhaben abhängig sind.

Entsprechende Zuschussanträge müssen beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), Geschäftsstelle Osnabrück, bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Nur wenn die erforderlichen Anträge neben den beizufügenden Unterlagen rechtzeitig vorliegen, können sie bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die kostenlose Beratung durch das beauftragte Ingenieurbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst in Anspruch zu nehmen.

„Eigentlich ist es ganz einfach, die Förderung zu bekommen“, berichtet Friedrich Ochterbeck. Er selbst hat vor einiger Zeit mit der Sanierung seines Hofgebäudes begonnen und dabei gerne die Fördermöglichkeiten genutzt. „Man setzt sich mit der IPW in Verbindung und die übernehmen die gesamte Antragserstellung“, sagt er. Gerade in rechtlichen Fragen hatte ihn das Planungsbüro gut beraten.

„Ich musste nur drei Angebote pro Maßnahme, die gefördert werden sollte, einholen“, so Ochterbeck. Für die Sanierung des Fachwerks seines 1797 erbauten Haupthauses konnte er mit dem Zimmermann seines Vertrauens zusammenarbeiten. „Ich wollte das Fachwerk unbedingt erhalten“, sagt Ochterbeck. Ein Abriss und Neubau auf dem historischen Hof, wie er in den 1970er Jahren oft durchgeführt wurde, kam für ihn nicht in Frage. „Ich liebe das Fachwerk“, stellt er klar. Das Ausmauern der Felder habe er sogar selbst gemacht, berichtet er. Grundsätzlich wäre auch diese Arbeit förderfähig gewesen, allerdings nur wenn sie von einem Unternehmen ausgeführt wird. Die eigene Arbeitsleistung kann nicht gefördert, das benötigte Material für Eigenleistungen aber durchaus bezuschusst werden. Unbedingt zu beachten ist, dass eine Maßnahme nicht begonnen werden darf, bevor der Bewilligungsbescheid vorliegt. Dies gilt sowohl für eine Auftragsvergabe an ein Unternehmen als auch den Materialkauf. Ansonsten ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Wer Interesse an einer Förderung aus dem Förderprogramm zur Dorfentwicklung hat, kann sich am Mittwoch, dem 16. Februar 2022 um 18 Uhr in eine Zoom-Konferenz einwählen.  
Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden Vertreter des ArL, der IPW Ingenieurplanung Wallenhorst sowie der Gemeinde Bissendorf das Programm noch einmal vorstellen und Fragen beantworten. Interessierte mögen sich bis zum 11. Februar 2022 bei Frau Friesen per Email unter friesen@bissendorf.de  oder info@bissendorf.de melden, damit ihnen der Link zu der Zoom-Konferenz rechtzeitig von der Gemeindeverwaltung zugesandt werden kann.

Text: Robert Schäfer