Keine zeitnahe Umsetzung des Projektes „Bissendorfer Höfe“
Diese Präsentation zeigt das Projekt Bissendorfer Höfe in der Planung. Grafik: BÖSS Architekten GmbH. Der Bebauungsplan Nr. 164 „Bissendorfer Höfe“ stand auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Bissendorf am Dienstag, 11. Juni 2024. Eine zeitnahe Umsetzung des Projektes ist laut Mitteilung der Verwaltung jedoch nicht in Sicht.
Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) hat mit der Gemeinde Bissendorf unter anderem einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, nach dem diese berechtigt ist, Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Abstimmung mit der Gemeinde Bissendorf zu erwerben. Im Zuge dessen ist die NLG auch Eigentümerin der Flurstücke 40/9 und 40/10 der Flur 7 in der Gemarkung Bissendorf geworden. Diese Flächen liegen nördlich einer ehemaligen Hofstelle an der Wissinger Straße 3 in Bissendorf.
Anlässlich der Vergabe des vis á vis des Rathauses, in zentraler Ortslage befindlichen Grundstückes für ein Wohnbauprojekt, wurde bereits ein Investorenwettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht hat am 9. Juli 2021 als Wettbewerbssieger die BÖSS-Architekten GmbH aus Bissendorf und das Bauunternehmen MBN GmbH aus Georgsmarienhütte ausgewählt.
Für die Realisierung des Wettbewerbsergebnisses war eine Änderung des Planungsrechts erforderlich, sodass dazu der Bebauungsplan Nr. 164 „Bissendorfer Höfe“ aufgestellt werden sollte. Der Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat der Gemeinde Bissendorf in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 gefasst. Die öffentliche Auslegung sowie die Veröffentlichung im Internet der erforderlichen Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 14. Juli bis 14. August 2023. Im Anschluss daran wäre der Satzungsbeschluss zu fassen gewesen.
Die MBN GmbH hat nunmehr aber Anfang Mai 2024 der Gemeinde Bissendorf mitgeteilt, dass das Projekt nicht realisiert werden könne. Die Entscheidung des Investors zurückzuziehen, basiere auf den massiven Auswirkungen der weltwirtschaftlichen Ereignisse und dem damit einhergehenden Kostendruck auf die Bauwirtschaft.
„Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass durch die massive Baupreisentwicklung, die energetischen Forderungen und die Zinserhöhungen sowie Veränderungen der zu erwartenden Verkaufserlöse und dem Wegfall der nicht unerheblichen KfW-Förderung eine kostendeckende Umsetzung der Projektentwicklung aktuell nicht dargestellt ist“, heißt es in einem Schreiben der MBN-Geschäftsführung vom 7. Mai 2024 an die Verwaltung.
Obwohl das Unternehmen bereits einen hohen Aufwand in Planung und Entwicklung investiert hat, wird das Bauleitplanverfahren deshalb zunächst nicht fortgeführt. Die Rechte der BÖSS-Architekten GmbH an der Planung bleiben hierbei unberührt. Die Gemeinde Bissendorf wird die Überlegungen zur Bebauung des Grundstückes fortführen, um der großen Nachfrage am Wohnungsmarkt in der Gemeinde Bissendorf zu begegnen.