Corona: Kontaktverbot für ganz Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat die zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vereinbarten neuen und noch strengeren Vorschriften im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus mit einer Verfügung für ganz Niedersachsen geregelt. Demnach dürfen im öffentlichen Raum nur noch höchstens zwei Personen zusammenstehen, wenn sie nicht aus einer Familie oder einer häuslichen Lebensgemeinschaft kommen. Die genauen Vorgaben, Regeln und Verbote sind der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu entnehmen:
Die 13. und 14. Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügungen des Landkreises vom 26.03.2020, die ebenso maßgeblich sind, sowie Hinweise zur 13. Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung finden Sie hier:
Corona -Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung 26.03.2020
Hinweise zur 13. Infektionsschutzrechtl. Allgemeinverfügung des Landkreises Osnabrück
Corona -Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung Krankenhäuser etc.26.03.2020