Landkreis legt zweiten Entwurf des kommenden RROP aus

Veröffentlicht am: 14.05.2024

windrad_01Das RROP regelt unter anderen Windvorranggebiete.©Gemeinde Bissendorf Das kommende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Osnabrück nimmt Gestalt an: Nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs im vergangenen Jahr hat der Landkreis zahlreiche Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürgern gesichtet und eingearbeitet. Das Ergebnis wurde nun veröffentlicht.

Regionale Raumordnungsprogramme sind die größten Planungsverfahren für die Regionalentwicklung in Niedersachsen, für die die Landkreise verantwortlich sind. Das RROP deckt ein breites Themenspektrum ab, teils mit direkter Rechtswirkung, teils mit Steuerungswirkung für Kommunen und andere Behörden in ihrer eigenen Planungstätigkeit.

Inhaltlich ist das wichtigste aktuelle Thema des RROP die Steuerung der Windenergie. Das Land hat für alle Landkreise einen Mindestflächenanteil für Windenergie festgelegt. Weitere zentrale Themen sind Siedlungsentwicklung, großflächiger Einzelhandel, Moorschutz, Rohstoffgewinnung, klimabedeutsame Räume, Biotopverbunde, Wald, Landwirtschaft, Flächenverbrauch und Hochwasserschutz.

Mit dem zweiten Entwurf wird nun die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Dies wird – das zeigt der aktuelle Durchgang – von vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie Trägern öffentlicher Belange umfassend genutzt. Aufgrund der Anregungen auf den ersten Entwurf sind zahlreiche Änderungen in das Programm eingeflossen. Zwei wesentlichen Punkte sind:

- Die Fläche der Windenergiegebiete wurde reduziert. Der Landkreis weist nun noch rund 2,2 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete aus (vorher rund 3 Prozent).

- Die Methodik zur Ausweisung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung wurde reduziert. Dies führte zu einer Verringerung, insbesondere der Sandabbaugebiete.

Die aktuellen Daten können direkt beim Landkreis unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung eingesehen und heruntergeladen werden.

Das Raumordnungsprogramm besteht aus einer beträchtlichen Menge an Text und einer Karte, die in einer beschreibenden Darstellung näher erklärt wird. Das letzte umfassende RROP datiert aus dem Jahr 2004. In der Zwischenzeit waren zwei Teilprogramme – Einzelhandel (2010) und Energie (2013) – entwickelt worden. Für das neue RROP wurden bestehende und neu erstellte Grundlagendokumente wie der Landschaftsrahmenplan oder der landwirtschaftliche Fachbeitrag zusammengefasst. Die Stellungnahmen von Kommunen, Nachbarkreisen, Bundes- und Landesbehörden, weiteren öffentlichen Planungsträgern, anerkannten Naturschutzverbänden und der breiten Öffentlichkeit flossen in den zweiten Entwurf ein.

Für Stellungnahmen zum zweiten Entwurf steht erneut die technische Plattform unter www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung zur Verfügung. Alle Stellungnahmen müssen bis zum 11.07.2024 abgegeben werden.

Die Gemeinde Bissendorf wird eine Infoveranstaltung zum Thema „Windvorranggebiete -Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Osnabrück anbieten. In Kürze erfolgt die Einladung über Aushang und die digitalen Kanäle.