Mehr Möglichkeiten im Baugebiet „Am Sonnensee“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Sonnensee".©Gemeinde Bissendorf Der Rat der Gemeinde Bissendorf hat in seiner aktuellen Sitzung mit der 7. Änderung des Bebauungsplan Nr. 8 „Am Sonnensee“ begonnen. Nach dem Aufstellungsbeschluss sowie dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss kann dann vom 8. Oktober 2024 bis einschließlich 8. November 2024 die Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beginnen.
Ziel der geplanten Änderung ist es, im Innenbereich von Bissendorf eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des Plans liegt im Herzen des Ortsteils Bissendorf. Südlich des Sonnensees gibt es hier zwischen der Straße Im Freeden bis zum Buchenweg eine Siedlung mit vielen Einfamilienhäusern, die meist als eingeschossige Bungalows gebaut sind.
Bislang ist der Geltungsbereich in einen „Westbereich“ und einen „Ostbereich“ aufgeteilt. Beide Bereiche unterschieden sich bei den Bauvorgaben nur unwesentlich. Im Westbereich darf die Traufhöhe aktuell 3 Meter betragen, als Gesamthöhe sind 6 Meter zulässig, im Ostbereich sind diese Werte mit 3,80 Meter Traufhöhe und einer Gebäudehöhe von 7,50 Meter unwesentlich höher. In Zukunft soll überall eine zulässige Gesamthöhe gelten, die Vorschriften für eine spezielle Traufhöhe soll entfallen. Zulässige Dachformen sind weiterhin Flachdächer und geneigte Dächer, bei denen weiterhin Satteldächer, Walmdächer und Pultdächer möglich sind.
Zudem soll es möglich sein, auch bei Flachdächern ein Obergeschoss zu bauen. Dieses darf nach dem aktuellen Entwurf allerdings kein Vollgeschoss sein. Es soll die Zwei-Drittel-Regelung gelten. Gleiches gilt für sogenannte „Zwerchhäuser“, die bislang nur im Ostbereich zulässig sind. Sie wären nach aktuellem Stand der Neufassung in der gesamten Siedlung möglich. Für alle Gebäude gilt jedoch die festgelegte Gesamthöhe.
Bereits vor der Einleitung des förmlichen Verfahrens hatte es für die Anwohner eine Vorabinformationsveranstaltung gegeben. Im Rahmen dieses Treffens wurden die geplanten Änderungen vorgestellt.
Die Unterlagen sind ab dem 8. Oktober 2024 unter www.bissendorf.de/Planen-Bauen/Bauleitplanverfahren.htm? einsehbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Foyer des Rathauses der Gemeindeverwaltung Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, während der Öffnungszeiten einzusehen.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung@bissendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift oder per Fax). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.