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Mikrozensus 2025: Erneut Haushaltsbefragungen in Bissendorf

Veröffentlicht am: 11.03.2025

mikrozensusWer seine Befragung online ausfüllt, muss sich auf dieser Seite anmelden.©Gemeinde Bissendorf Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) führt auch in diesem Jahr wieder in Bissendorf Haushaltsbefragungen für den Mikrozensus durch. In den kommenden Wochen werden sich bei ausgesuchten Haushalten ehrenamtliche, speziell geschulte Erhebungsbeauftragte des LSN schriftlich melden. Die Befragung kann dann als telefonisches Interview, als Online-Befragung oder postalisch erfolgen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.

Die ausgewählten Haushalte werden direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein. Diese können sich stets mit Hilfe eines Ausweises legitimieren.

 

Informationen zum Mikrozensus:

Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, darunter auch soziale Probleme. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen.

Welche Daten werden erhoben
Erfragt werden allgemeine Angaben wie Geschlecht, Geburtsjahr oder Familienstand, zur Erwerbstätigkeit und einer eventuellen Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zum Lebensunterhalt sowie im vierjährigen Wechsel zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendelverhalten und zur Gesundheit.

Wie wird ausgewählt
Für die Befragung wird in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1% aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Von diesen Daten wird dann auf die Gesamtbevölkerung geschlossen.

Es besteht Auskunftspflicht
Um ein korrektes Hochrechnungsergebnis zu erzielen, muss die Auswahlanordnung genau eingehalten werden. Es ist dabei nicht möglich, ausgewählte Wohnungen auszutauschen. Daher besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht, von der man nicht befreit werden kann. Das betrifft auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Bei ihnen fallen dann allerdings Fragen zur Erwerbstätigkeit weg.

Was mit den Daten passiert
Die Daten werden ausschließlich vom Statistischen Landesamt für die Hochrechnung verwendet. Wenn alle Daten vorliegen werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. Die anonymen Daten werden dann entsprechend für die Hochrechnung aufgearbeitet. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich. Von Seiten der Behörde besteht zudem eine unbedingte Geheimhaltungspflicht.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des LSN www.statistik.niedersachsen.de/mikrozensus und auf www.mikrozensus.de sowie auf www.destatis.de