Mitteilung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes
Richtlinien zur Sicherung der Liquidität kleiner und mittlerer Unternehmen treten zum 25. März 2020 in Kraft. Informationen für örtliche Betriebe:
Die Landesregierung bringt aktuell zwei Förderprogramme zur Liquiditätssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen, welche sich sowohl an kleine gewerbliche Unternehmen als auch an Angehörige freier Berufe richtet, auf den Weg.
Es handelt sich um:
1. Einen Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag von bis zu 50.000,00 € zur Verfügung stellen kann. Das Kreditprogramm soll direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden. Die Richtlinie wird noch erarbeitet. Beratungen durch die NBank sind aber schon möglich.
2. Ein Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen und Familienbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten zur Abdeckung finanzieller Belastungen, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Für beide Förderprogramme wird eine Antragstellung ab dem 25. März 2020 möglich sein. Bewilligungsstelle wird die NBank. Dort kann man sich schon jetzt für die Programme vormerken lassen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Ansprechpartner:
NBank Hannover
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Telefon: 0511 30031-333 (auch samstags von 9-15 Uhr)
Telefax: 0511 30031-11333
E-Mail: beratung@nbank.de
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat darüber hinaus zu weiteren Hilfen und Fragen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft eine Hotline eingerichtet:
Tel: 0511/120-5757 (Mo-Fr von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
Zudem sind weitere Informationen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums für Unternehmen in der Coronakrise unter folgendem Link zu finden: