Nachverdichtung im Außenbereich der Ortslage Linne

Veröffentlicht am: 04.12.2019
Anliegerinformation am 2. Dezember 2019

Die Nachfrage nach Baugrundstücken in Bissendorf ist trotz zahlreicher neuer Baugebiete nach wie vor vorhanden und kann nur schwer befriedigt werden. Eine mögliche Maßnahme für zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten könnte die Bebauung von sogenannten Baulücken im Außenbereich sein. Eine solche Nachverdichtung ist städtebaulich grundsätzlich sinnvoll, da weitgehend auf vorhandene Erschließungsanlagen zurückgegriffen und auf die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen am Ortsrand verzichtet werden kann.

Allerdings kann in der Regel eine Baugenehmigung nicht erteilt werden, weil die Errichtung von Wohngebäuden ohne Bezug zur Landwirtschaft im Außenbereich grundsätzlich unzulässig ist. Für eine Nachverdichtung im Außenbereich kann die Gemeinde Bissendorf aber eine Satzung erlassen, um vereinzelt den Neubau von Wohngebäuden zu ermöglichen. Eine erste Voruntersuchung im Bereich Niederberger Mark und Linner Landstraße zeigt eine solche Möglichkeit der Nachverdichtung auf, die mit den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten ergebnisoffen am 2. Dezember 2019 erörtert worden ist.

Die Präsentation zu dieser Informationsveranstaltung können Sie hier einsehen:

Anliegerinformation Nachverdichtung Linne