Neue Förderrichtlinie der Gemeinde Bissendorf

Veröffentlicht am: 14.03.2025

balcony-power-station-8139984_1920Balkonkraftwerke gehören zu den förderfähigen Investitionen.©Pixabay Die Gemeinde Bissendorf setzt auch in 2025 die Förderung von privatem Klimaschutz fort. Der Werks-, Klimaschutz- und Umweltausschuss machte dafür in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Weg frei. Die abschließende Beratung hierüber erfolgt am 3. April 2025 in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bissendorf. Die Gemeinde Bissendorf fördert aus den Bereichen Energie, Mobilität und Regenwasser Steckersolargeräte, Batteriespeicher, Lastenfahrräder (mit und ohne batterieelektrische Unterstützung) und Dach- oder Fassadenbegrünung. Anträge können ab dem 25. April 2025 eingereicht werden. Die Förderrichtlinie gilt dann bis zum Ende des Jahres.

Privatpersonen und eingetragenen Vereinen aus der Gemeinde Bissendorf soll durch diese Richtlinie ermöglicht werden, einen finanziellen Zuschuss aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bissendorf zu erhalten. Dabei gelten allerdings einige Vorgaben: Gefördert wird nur der Kauf, keine Leasing- oder Mietmodelle. Der Kauf von Fördergegenständen von Privatpersonen an Privatpersonen ist ausgeschlossen. Für jeden Fördergegenstand darf nur ein Antrag je Haushalt bzw. eingetragenen Verein eingereicht werden.

Gefördert werden:

- Steckersolargeräte mit einem Festbetrag von 200 Euro. Das Steckersolargerät muss im Gemeindegebiet betrieben werden.

- Batteriespeicher werden mit 150 Euro je Kilowattstunde (kWh), bis zu 1.000 Euro gefördert.

- Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Unterstützung werden mit einem Festbetrag von 500 Euro gefördert. Zudem können Lasten-Pedelecs sowie Lasten-S-Pedelecs mit batterieelektrischer Unterstützung mit einem Festbetrag von 1.000 Euro bezuschusst werden. Die geförderten Lastenfahrräder müssen mindestens für zwei Jahre im Eigentum des Antragstellers verbleiben und dürfen nur für private oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden.

- Dach- oder Fassadenbegrünung wird bei einer Neuanlage im Gemeindegebiet mit 10 Euro je m² bis 1.000 Euro unterstützt. Gefördert wird die Anlage einer Dach- oder Fassadenbegrünung auf mindestens 15 m². Bei der Antragstellung muss ein Bildnachweis über die zu bepflanzende Dach- oder Fassadenfläche eingereicht werden. Nach erfolgter Bepflanzung der Dach- oder Fassadenfläche ist dem Verwendungsnachweis ein Bildnachweis mit Nachweis des Datums der Erstellung über die Dach- oder Fassadenbegrünung beizufügen.

Grundsätzlich gilt: Ein Rechtsanspruch auf Erhalt einer Förderung besteht, auch bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen, nicht. Der Antragsteller trägt das volle Finanzierungsrisiko. Über eingereichte Förderanträge wird auf Grundlage dieser Richtlinie in der Reihenfolge der vollständig eingereichten und prüffähigen Anträge (Windhundprinzip) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden.

Der Ablauf:

Schritt 1: Antrag stellen
Der Förderantrag kann ab dem 25. April 2025 über die Seite der Gemeinde heruntergeladen werden, wird ausgefüllt und persönlich, postalisch, per E-Mail oder Fax bei der Gemeinde Bissendorf eingereicht.
Bitte beachten:
Die voraussichtlichen Kosten sind zwingend anzugeben.
Sofern vorhanden, kann dem Förderantrag ein Kostenvoranschlag beigefügt werden.
Dem Antrag für die Anlage einer Dach- oder Fassadenbegrünung ist ein Foto der zu bepflanzenden Fläche beizufügen.

Schritt 2: Antragsprüfung
Die Gemeinde Bissendorf prüft den Förderantrag.
Bitte beachten:
Die Gemeinde Bissendorf ist bemüht Anträge zeitnah zu bearbeiten. Dennoch kann es zu Wartezeiten kommen. Es gilt das Windhundprinzip („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Dies bedeutet, dass vollständig eingereichte Anträge nach Eingangsdatum der Reihenfolge nach bearbeitet und bewilligt werden.

Schritt 3: Ausstellung des Bewilligungsbescheides
Sind die Förderbedingungen erfüllt, erhält der Antragstellende einen Bewilligungsbescheid. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides kann der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden (bei Dachbegrünung und Batteriespeicher möglich). Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf der Gegenstand erworben oder eine Firma beauftragt werden.
Bitte beachten:
Der Antragstellende hat bis zu sechs Monate Zeit, den Gegenstand zu erwerben. Wird eine Firma für die Installation eines Batteriespeichers oder die Anlage einer Dachbegrünung beauftragt, muss das Projekt innerhalb der sechs Monate abgeschlossen sein.

Schritt 4: Einreichen des Verwendungsnachweises
Mit dem Bewilligungsbescheid erhält der Antragstellende einen auszufüllenden Verwendungsnachweis. Mit diesem reicht der Antragstellende eine Rechnung des erworbenen Gegenstandes oder der beauftragten Firma ein. Der Verwendungsnachweis ist im Original (mit Unterschrift) persönlich oder postalisch einzureichen.
Bitte beachten:
Bei der Anlage einer Dach- oder Fassadenbegrünung ist ein Foto des bepflanzten Daches oder der Fassade beizufügen.

Schritt 5: Auszahlung der Förderung
Der Verwendungsnachweis und die Rechnung werden von der Gemeinde Bissendorf geprüft. Im Anschluss wird dem Antragstellenden die Fördersumme ausgezahlt.