Notbetreuung in den Kindertagesstätten ab dem 12.04.2021

Veröffentlicht am: 28.04.2021

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist veröffentlicht worden und wir können Ihnen daher folgendes zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Bissendorf mitteilen.

Grundsätzlich bleiben alle Kindertagesstätten geschlossen.

Ähnlich wie beim letzten Lockdown im Frühjahr kommt eine Notbetreuung für die Kinder in Betracht,

  • bei denen mindestens ein Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse arbeitet
  • ein sogenannter Härtefall vorliegt
  • ein besonderer Förderbedarf besteht (z.B. Sprachförderung)
  • die Vorschulkinder sind.

Sofern Sie einen Antrag auf Notbetreuung stellen möchten, wird dieser Ihnen von der Kindertagesstätte und/oder hier zur Verfügung gestellt werden. Eine Checkliste, mit deren Hilfe Sie Ihren Anspruch auf Notbetreuung prüfen können, finden Sie hier.

Hier finden Sie die entsprechende Unverzichtbarkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zur Vorlage bei der Kindertagesstätte.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sabrina Janzen, 05402 404-220 oder per Mail an janzen@bissendorf.de.

Aktuelle Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen finden Sie hier.