Osterfeuer

Veröffentlicht am: 15.02.2023

In der Gemeinde Bissendorf ist das Abbrennen von Osterfeuern ausschließlich am Ostersamstag und Ostersonntag gestattet.

Es handelt sich hierbei um ein Brauchtum, das nicht dazu dienen darf, holzigen Grünabfall einer unkomplizierten Entsorgung zuzuführen.

Wer in diesem Jahr in der Gemeinde Bissendorf ein Osterfeuer entzünden möchte, muss einige Vorgaben beachten.

Grundsätzlich ist nur das Verbrennen von Baumschnitt zulässig, und zwar

  • außerhalb geschlossener Ortslagen,
  • in mindestens 50 m Abstand von allen Gebäuden
  • in mindestens 100 m Abstand von Wohn- und Geschäftsgebäuden, Straßen, Wäldern, Heiden und Mooren, Campingplätzen und vergleichbaren Einrichtungen
  • nicht auf moorigem Untergrund

Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um Tieren, die dort einen Unterschlupf gefunden haben, die Möglichkeit zur Flucht zu geben.

Während des Abbrennens ist das Feuer ständig unter Kontrolle zu halten.

Übermäßige Rauchentwicklung und Funkenflug sind unbedingt zu verhindern!

Zur Vorbeugung sind ein Feuerlöscher oder ein anderes zur Brandbekämpfung geeignetes Gerät bereit zu halten.

Die Feuerstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind.