Sonderfonds Kultur für Veranstaltungen
Der Bund hat in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geschaffen. Mit einem Volumen von 2,5 Mrd. Euro zur Wideraufnahme des kulturellen Lebens sollen wirtschaftliche Nachteile durch die Corona-Pandemie ausgeglichen werden.
Ab sofort können Kulturveranstaltungen über die Seite www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de registriert werden, der Fonds ist am 01.07.2021 in Kraft getreten.
Der Sonderfonds sieht einerseits die Förderung von kleineren Kulturveranstaltungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitshilfe von bis zu 500 Teilnehmenden im Juli sowie mit bis zu 2.000 Teilnehmenden im August vor.
Des Weiteren ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen vorgesehen, die ab September zur Verfügung stehen soll.
Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de hinterlegt; außerdem wurde eine Telefonhotline 0800 664 8430 eingerichtet.