Stand der Dinge Feuerwehrhaus Schledehausen
Das Feuerwehrhaus an der Großen Straße in Schledehausen entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen. Es soll darum durch einen Neubau ersetzt werden. Die Einsatzzentrale der Ortsfeuerwehr Schledehausen entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen. Eine Sanierung des Gerätehauses am vorhandenen Standort Große Straße ist nicht wirtschaftlich.
Da in Schledehausen keine Flächen im Innenbereich zur Verfügung stehen, fiel die Wahl schließlich auf eine geeignete und verfügbare Fläche im Außenbereich an der Wulftener Straße (L87), zwischen Kläranlage und Regenrückhaltebecken.
Damit geht der geplante Neubau zulasten einer Ausgleichsfläche, deren Kompensation an anderer Stelle erfolgen muss (Gemarkungen Wissingen und Wersche).
Im Mai 2023 wurden im Planungs- und Entwicklungsausschuss der Gemeinde Bissendorf der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und parallel zur „Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ gefasst.
Im März 2024 folgten der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss zum Bauvorhaben. Im Anschluss an die „Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung“ fanden in der aktuellen Sitzung des Planungs- und Entwicklungsausschusses die Gesamtabwägung über alle Stellungsnahmen sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Feststellungsbeschluss für den Flächenplan statt.
Die Ergebnisse wurden Vertretern aus Politik und Verwaltung von der Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW) vorgestellt: Demnach wird eine vom Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlene Luftbildauswertung im Zuge nachfolgender bauordnungsrechtlicher Verfahren beantragt.
In den Pflichtaufgabenbereich der Gemeinde Bissendorf fällt gemäß Paragraph 3, Absatz 1 Feuerwehrgesetz die Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Auf dieser Ausgleichsfläche an der Landesstraße 87, soll der Neubau des Feuerwehrhauses Schledehausen entstehen. Fotos: Gemeinde Bissendorf / Kollorz Der Anregung zur ausführlichen Dokumentation der Prüfung weiterer Standortalternativen durch den Landkreis Osnabrück (Planungsbehörde) wird gefolgt. Ebenso der Forderung zur Erstellung der wasserwirtschaftlichen Vorplanung.
Nicht gefolgt werden soll dagegen Anregungen zur Dach- und Fassadenbegrünung zur Reduzierung des geplanten Eingriffs. Einer Reduzierung der Neuversiegelungsmöglichkeiten, eines wasserdurchlässigen Unterbaus der Stellplatzflächen sowie der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern am Rand, soll aufgrund von Rangiermanövern schwerer Spezialfahrzeuge und unzureichender Platzverhältnisse ebenfalls nicht entsprochen werden.
Auch wird von der Festsetzung des vorhandenen 10-kV-Erdkabels (Westnetz GmbH) abgesehen. Ihr Verlauf wurde ebenso bei der Objektplanung berücksichtigt, wie der Schmutzwasserkanal (Wasserverband Wittlage).
Der Forderung zur Berücksichtigung der sogenannten Bauverbotszone wird durch eine Änderung der Objektplanung und die Festsetzung von Bebauung freizuhaltender Fläche an der Landesstraße gefolgt. Nach Belangen des Umwelt- und Immissionsschutzes und der Entwässerung -geplant ist u.a. eine Erweiterung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens- wurde beiden Beschlussvorschlägen im Sinne der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Als nächster Verfahrensschritt steht die Genehmigung für den Flächenplan durch den Landkreis Osnabrück und anschließend die öffentliche Bekanntmachung für einen Rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus.