Zweiter Planfeststellungsbeschluss für die 380-kV-Leitung
Die Stromkabel werden bei der Erdverkabelung unterirdisch geführt.©Amprion Die im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) als Vorhaben 16 geplante 380-kV-Leitung zwischen Wehrendorf und Gütersloh nimmt weiter Formen an. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 3 bereits seit einiger Zeit vorlag, wurde nun im Rahmen des Ersten Spatenstichs zur Teilerdverkabelung in Bissendorf der entsprechende Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4 des Energie-Infrastrukturvorhabens übergeben.
Der Abschnitt 4 verbindet das Umspannwerk Lüstringen und Wehrendorf. Dabei führt die Trasse auch über das Gebiet der Gemeinde Bissendorf. Um so erfreulicher ist aus Bissendorfer Sicht, dass der Planfeststellungsbeschluss zwischen der Umspannanlage Lüstringen, dem Punkt Stockumer Berg, über den auch die Leitung im Abschnitt 3 in Richtung Osnabrück läuft, und weiter zur Kabelübergabestation Krevinghausen eine sogenannte Teilerdverkabelung – umgangssprachlich einfach Erdkabel genannt – vorsieht. Von Krevinghausen bis zur Umspannanlage Wehrendorf sind dann noch sieben Kilometer Freileitung geplant, die sich allerdings weitgehend an bisherigen Trassenführungen orientieren soll.
„Wir freuen uns, dass auch mit dem zweiten Planfeststellungsbeschluss dem Wunsch der Bevölkerung sowie der Gemeindepolitik größtenteils Rechnung getragen wird“, stellt Bissendorfs Bürgermeister Guido Halfter fest. „Dass die Gemeinde Bissendorf im Bereich Schledehausen erneut gut zehn Kilometer Erdverkabelung bekommt, ist auch ein Erfolg der Bürgerinitiative ‚Keine 380-kV-Freileitung am Teuto‘.“Halfter dankte erneut allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. „Die Kommunikation zwischen Planungsbehörden, dem Netzbetreiber Amprion und der Gemeinde war immer offen und auf Augenhöhe“, betonte Halfter.
Mit dem jetzt feststehenden Planfeststellungsbeschluss können die Abschnitte 3 und 4 des EnLAG 16 nun gebaut werden.
Weitere Informationen zum oben erwähnten 1. Spatenstich finden Sie hier: