Einstellung des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Mit Wirkung vom 16.03.2020 bis einschließlich 18.04.2020 ist der Unterrichtsbetrieb in den Schulen sowie der Betrieb von sämtlichen Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und der Kindertagespflege untersagt.

In besonderen Ausnahmefällen kann für Kinder bis zur 8. Klasse eine Notbetreuung eingerichtet werden. Diese Notbetreuung ist ausschließlich Kindern vorbehalten, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an die Einrichtung, die ihr Kind besucht. Um Ihren eigenen Anspruch abklären und gegebenenfalls einen Antrag stellen zu können, dient Ihnen die nachstehende Checkliste mit Antragsvordrucken.

Für Rückfragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Bissendorf unter der Telefonnummer 05402 404-218 oder per E-Mail an info@bissendorf.de gerne zur Verfügung.

Die Osterferienbetreuung sowie alle Schulfahrten und Schulveranstaltungen fallen ebenfalls aus.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch auf den folgenden Seiten:

Landkreises Osnabrück: https://www.landkreis-osnabrueck.de/veterinaer-gesundheit/infektionsschutz/covid-19

Niedersächisches Kultusministerium: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/eindammung-des-coronavirus-sars-cov-2-landesweiter-unterrichtsausfall-und-kitaschliessungen-angeordnet-notbetreuung-fur-beschaftigte-der-offentlichen-daseinsvorsorge-186113.html?fbclid=IwAR2PU_FHaYjB4uh-IdRjpyTlF0bpKi8xkCHw1QkcrSFac1MJYbYkq_fHZLI

Norddeutschen Runkfunk (NDR): https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Niedersachsens-Schulen-und-Kitas-ab-Montag-dicht,coronavirus426.html

Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html