120.000 Euro für den Klimaschutz

Veröffentlicht am: 19.03.2024
Autor: Gemeinde Bissendorf

SolarAm 1. April 2024 startet die neue Klimaschutz-Förderrichtlinie der Gemeinde Bissendorf.©Pixabay Aktiver Klimaschutz soll in der Gemeinde Bissendorf weiter gefördert werden. Das hat der Rat der Gemeinde Bissendorf  in seiner Märzsitzung beschlossen. Genauso wie im vergangenen Jahr gibt es dafür eine Förderrichtlinie. In diesem Jahr steigt die Gesamtsumme allerdings von 100.000 Euro auf 120.000 Euro.

Mit der Förderrichtlinie soll ein Beitrag zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene geleistet werden. Privatpersonen und eingetragenen Vereinen aus der Gemeinde Bissendorf soll durch diese Richtlinie ermöglicht werden, einen finanziellen Zuschuss aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bissendorf zu erhalten.

Gefördert werden Steckersolargeräte mit einem Festbetrag von 200 Euro, Batteriespeicher mit 150 Euro pro kWh, maximal 1.000 Euro, Lastenfahrräder ohne batterieelektrische Unterstützung mit einem Festbetrag von 500 Euro, Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Unterstützung mit einem Festbetrag von 1.000 Euro sowie die Anlage von Dachbegrünung mit 10 Euro pro m², maximal 1.000 Euro.

Für den Förderzeitraum vom 1. April 2024 bis zum 31. Dezember 2024 stehen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung. Das Förderbudget ist begrenzt auf 20.000 Euro für die Förderung von Batteriespeichern und 100.000 Euro für Steckersolargeräte, Lastenfahrräder sowie der Anlage von Dachbegrünung.

Anträge können ab dem 1. April bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden. Um einen Antrag zu stellen reicht es, das PDF auf der Website https://www.bissendorf.de/foerderung herunterzuladen, auszufüllen und per Mail an die Adresse foerderung@bissendorf.de zu schicken. Der Antrag wird dann geprüft und im Normalfall schnell und unbürokratisch bewilligt. Wichtig ist, dass die Anschaffung erst nach der Bewilligung getätigt wird! Hierfür und für die Abrechnung des Förderbetrages haben die Antragsteller dann sechs Monate Zeit.

Allzu lange sollten Investitionswillige aber nicht warten. Wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, sind keine weiteren Bewilligungen mehr möglich. Es gilt das sogenannte „Windhundprinzip“, das heißt, dass die Anträge bis zum Erreichen der möglichen Fördersumme nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden.