Afrikanische Schweinepest
Nach Belgien ist nunmehr in Polen in der unmittelbaren Grenzregion zu Deutschland ein weiterer Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) registriert worden. Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück weist darauf hin, dass eine funktionierende Früherkennung notwendig ist, um der Weiterverbreitung der Tierseuche entgegenzuwirken. Dafür ist die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger notwendig.
Polen gehört in Europa neben Rumänien, Ungarn und dem Baltikum zu den besonders von ASP betroffenen Regionen. Die Virusinfektion ist eine Tierseuche, die bei Wild- und Hausschweinen häufig nach kurzer Krankheit zum Tod führt. Es gibt keine Impfstoffe. Für andere Tierarten und den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Die ASP stellt auch für Deutschland eine sehr große Bedrohung mit erheblichen wirtschaftlichen Folgeschäden dar. Von dem Virus befallene Lebensmittel können die Infektion verbreiten. Reisende und Arbeitnehmer aus den von der ASP betroffenen Ländern sind daher angehalten, mitgebrachte Wurstwaren nicht unachtsam am Straßenrand oder Parkplätzen zu entsorgen.
Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßnahmen beachten. Insofern bittet der Veterinärdienst auch örtliche Firmen und Betriebe mit entsprechenden regelmäßigen Auslandskontakten aus den mit ASP betroffenen Ländern, diese Personen entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren.
Als weitere Präventivmaßnahme werden von Jägern getötete oder verunfallte Wildschweine durch das Veterinäramt auf ASP untersucht. Gerade hier leistet die Jägerschaft einen sehr wichtigen Teil der ASP-Prävention. Um das Einbringungsrisiko zu minimieren, hält die Kreisverwaltung auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück für Wildabfall aus fremden Revieren seit kurzem entsprechende Abfalltonnen bereit. Diese Wildabfälle werden sachgerecht nach TNP-Recht über die Tierköperbeseitigungsanlage Rendac Icker entsorgt.
Aber auch alle Mitbürgerinnen und Mitbürger werden seitens des Veterinärdienstes gebeten, tot aufgefundene Wildschweine dem Veterinärdienst oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden, damit entsprechende Untersuchungen auf eine mögliche ASP-Infektion durchgeführt werden.
Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, tot aufgefundene Wildschweine zu melden. (Foto: Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück)