Bestehendes RROP bleibt wohl länger gültig
©Gemeinde Bissendorf Eigentlich sollten in diesen Tagen die letzten Feinschliffe am RROP 2025 passieren, das große Planungspaket im Kreistag beschlossen, vom Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt werden und fristgerecht im April kommenden Jahres in Kraft treten.
Nach der zweiten Auslegung sind allerdings diverse Themen aufgekommen, die noch in das endgültige Programm eingearbeitet werden müssen. In einigen der Fälle wird sogar eine dritte Auslegung nötig, womit sich der Abschluss des Verfahrens verzögern wird. Das teilte der Landkreis Osnabrück den Kommunen in einem Erörterungstermin mit. Dabei stand es den Kommunen frei, zu den Einzelkapiteln des RROPs mündlich Stellungnahmen abzugeben beziehungsweise ihre Stellungnahmen zu ergänzen oder neue Aspekte anzubringen und zu erläutern.
Neben den Kommunen hatten aber auch das Amt für regionale Landesentwicklung und weitere Träger öffentlicher Belange umfangreiche Stellungnahmen zur zweiten Version des RROPs verfasst, in denen Bedenken enthalten sind, die der Landkreis Osnabrück zwingend übernehmen muss.
Durch diese Übernahmepflicht muss der Landkreis Teile des RROPs nach ihrer Korrektur in einer eingeschränkten Auslegung erneut auslegen. Dabei werden nur die Teile des RROPs erneut ausgelegt, die eine maßgebliche Änderung erfahren haben. Die Bürger und Träger öffentlicher Belange erhalten die Möglichkeit, sich in einer erneuten Offenlegung zu dem geänderten Entwurf zu äußern. Damit wird aber der anvisierte Zeitrahmen bis zum geplanten Inkrafttreten des neuen RROPs im April 2025 hinfällig. Stattdessen soll nach der dritten Auslegung die abschließende Abwägung zu den Stellungnahmen erfolgen, sodass das Programm zum September 2025 das bisher gültige Programm ablösen kann.
Das ist möglich, da das Amt für regionale Landesentwicklung aufgrund der erneuten Auslegung eine Verlängerung der Gültigkeit des derzeit geltenden RROPs aus dem Jahr 2005 dem Landkreis Osnabrück gegenüber in Aussicht gestellt hat. Dadurch wird es nach Auskunft des Landkreises Osnabrück nicht dazu kommen, dass eine Phase ohne rechtskräftiges RROP überbrückt werden muss.
Das bedeutet auch, dass in dieser Übergangszeit die bisherigen Regelungen für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen weiter gelten. Ein „Wildwuchs“ der Anlagen ist in dieser Zeit nicht möglich. Die Gemeinde Bissendorf hat sich zudem doppelt abgesichert. Die Aufhebung des Windvorranggebietes in Ellerbeck ist zwar im Rat beschlossen, jedoch wie angekündigt noch nicht veröffentlicht und somit bislang noch nicht gültig.