Die Gemeinde Bissendorf plant ihre Hundesteuersatzung anzupassen
Abschließend soll über die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Bissendorf in der kommenden Ratssitzung am 20. Juni 2024 beraten und abgestimmt werden.©Gemeinde Bissendorf Die Gemeinde Bissendorf möchte ihre Hundesteuersatzung aktualisieren. In diesem Zusammenhang diskutieren die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen, die Hundesteuer für Zweithunde und jeden weiteren Hund moderat zu erhöhen. Zudem sollen erstmals auch sogenannte „gefährliche Hunde“ in die Hundesteuersatzung der Gemeinde aufgenommen und entsprechend besteuert werden.
Nach einem vorläufigen Satzungsentwurf bleibt die jährliche Hundesteuer für den ersten Hund bei 60 Euro. Für einen zweiten Hund könnte der Betrag auf 96 Euro jährlich steigen, für jeden weiteren Hund würde ein Betrag von 132 Euro fällig. Die neu in die Besteuerung aufgenommenen „gefährlichen Hunde“ sollen mit 660 Euro besteuert werden.
Die Besteuerung der „gefährlichen Hunde“ bezieht sich dabei auf die Fälle, die gemäß § 4 Abs. 3 der Hundesteuersatzung des Landkreises Osnabrück als gefährliche Hunde eingestuft werden. Diese Hunde werden nicht anhand einer Rassenliste eingruppiert, sondern erhalten ihren Status nach belegten Beißvorfällen.
Grundlage für die Neufassung der Hundesteuersatzung ist die überarbeitete Mustersatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB). Verwaltungsseitig wurde die bestehende Satzung mit der neuen Mustersatzung verglichen, um einen möglichen Änderungsbedarf ermitteln zu können. Die Regelungen aus der Mustersatzung werden jetzt in der neuen Satzung der Gemeinde Bissendorf umgesetzt.
Die Mustersatzung des NSGB enthält keine konkreten Steuersatzempfehlungen. Vielmehr wurde eine Übersicht über den erfassten Rahmen der Hundesteuersätze erstellt. Demnach würde Bissendorf niedersachsenweit im Mittelfeld liegen. So verlangen manche Gemeinde bis zu 180 Euro für den ersten Hund, bis zu 288 Euro für den Zweithund und sogar bis zu 350 Euro für jeden weiteren Hund. Bei den „gefährlichen Hunden“ werden teilweise bis zu 1.250 Euro für den Ersthund und bis zu 1.680 Euro für jeden weiteren entsprechend klassifizierten Hund fällig.
Abschließend soll über die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Bissendorf in der kommenden Ratssitzung am 20. Juni 2024 beraten und abgestimmt werden.