Fünf Plakatstandorte statt „Wildwuchs“

Veröffentlicht am: 25.04.2024
Autor: Gemeinde Bissendorf

aufsteller_rathaus_03An fünf Standorten werden vier Wochen vor der Europawahl solche Plakatwände aufgestellt.©Gemeinde Bissendorf Die Europawahl am 9. Juni steht an und wieder werben die Parteien um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Um die Menge der eingesetzten Werbemittel zu beschränken und zu viel „Wildwuchs“ zu vermeiden, hatten 2019 die seinerzeit im Rat vertretenen Parteien CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die UWB in einer gemeinsamen Vereinbarung beschlossen, Wahlwerbung mit Plakaten in der Gemeinde und den Ortsteilen zu limitieren.

So einigten sich die Parteien darauf, Plakate ausschließlich gemeinsam an fünf Plakatwänden an den Standorten „Bissendorf – Grünfläche vor dem Rathaus“, „Bissendorf – Pferdekreisel“, „Natbergen – Lüstringer Straße“ – „Wissingen – Kreisverkehrsplatz L90“ und „Schledehausen - vor der katholischen Kirche“ aufzuhängen. Für Werbetafeln, sogenannte Wesselmänner, vereinbarten die Parteien eine maximale Menge von fünf pro Gruppierung im gesamten Gemeindegebiet. Auf weitere Plakatwerbung an Laternen, Zäunen oder ähnlichem sollte verzichtet werden. Diese Vereinbarung gilt für die Unterzeichner auch zur anstehenden Europawahl.

Die gemeinsamen Plakatwände hatten bislang eine Größe von zehn Quadratmetern und stehen allen Parteien und Gruppierungen, die sich an die Vereinbarung gebunden sehen, zu gleichen Teilen zur Verfügung. Sollten sich zu den bisherigen fünf Unterzeichnern weitere Parteien der Vereinbarung anschließen wollen, würde die Verteilung der Flächen auf den Plakatwänden entsprechend angepasst.

Die Plakatwände werden vom Bauhof der Gemeinde Bissendorf bereitgestellt und aufgebaut. Laut der Vereinbarung beginnen die Parteien erst vier Wochen vor dem Wahltermin mit der Plakatwerbung in Bissendorf.

Grundsätzlich steht es Parteien frei, aus Anlass von Wahlen Wahlwerbung zu betreiben. Die Plakatwerbung ist in Niedersachsen im „Wahlen-Lautsprecher- und Plakatwerbungsrunderlass“ in der aktuellen Fassung vom August 2020 geregelt.