Gemeinde Bissendorf fordert unverzügliche Freigabe der Bahnübergänge „Gut Stockum“ und „Hasestraße“

Veröffentlicht am: 19.04.2024
Autor: Gemeinde Bissendorf

Sperrung Gut Stockum Die Gemeinde Bissendorf hat beim Landkreis Osnabrück den sofortigen Widerruf der Sperrungen der Bahnübergänge „Gut Stockum“ und „Hasestraße“ beantragt. Aufgrund von andauernden Gleisarbeiten sollen diese nun sogar noch bis Ende März 2025 geschlossen bleiben. „Die Bahn soll die betroffenen Bahnübergänge nach dem Widerruf der Sperrgenehmigungen durch den Einsatz von Sicherungspersonal wieder gefahrlos freigeben“, fordert Bürgermeister Guido Halfter in einer Stellungnahme.

Gründe für ein Ende der Sperrungen gibt es genug. „Durch die Sperrung der Bahnübergänge „Gut Stockum“ und „Hasestraße“ können weite Bereiche im Süden der Bahn derzeit nur über eine auf maximal zwölf Tonnen gewichtsbeschränkte Brücke im Verlauf der Gemeindestraße „Karlstraße“ oder über weite Umwege erreicht werden. Hierdurch ist eine gefahrlose Erreichbarkeit der davon betroffenen Anlieger unter anderem bei einem Feuerwehreinsatz nicht gewährleistet“, so Halfter. Auch könne die Anfahrt von Müllfahrzeugen wie von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie erforderlichen Lieferverkehren nicht gefahrlos sichergestellt werden. Hinzu kommen massive Verkehre zum dort befindlichen Reiterhof, der auch von schweren Fahrzeugen erreicht werden muss.

Brücke Gut StockumDie Brücke an der Karlstraße ist nur bis zwölf Tonnen Gesamtgewicht zugelassen.©Gemeinde Bissendorf „Die Gemeinde Bissendorf wird für die vorgenannten Fahrzeuge keine Gewährleistung zum Überqueren der Brücke geben können“, stellt Halfter klar. Bei einer Havarie der Brücke käme der Rettungsdienst sowie die Feuerwehr nicht mehr an mögliche Einsatzorte. „Leib und Leben der nicht anfahrbaren Bürgerinnen und Bürger wären dann in Gefahr!“, gibt der Bürgermeister zu bedenken.

Hinzu kommt in den nächsten Wochen und Monaten die stetige Bewirtschaftung der dort befindlichen landwirtschaftlichen Flächen. „Diese werden in der Regel auch durch Lohnunternehmer angefahren, die dann zum einen über die gewichtsbeschränkte Brücke fahren und zum anderen Umwege in Kauf nehmen müssten, die bei den Landwirten hohe Zusatzkosten entstehen lassen würden. Hier geht es zum Teil um Mehrkosten von mehreren 10.000 Euro“, so Halfter abschließend.