Infoveranstaltung zum Thema Windvorranggebiete

Veröffentlicht am: 15.05.2024
Autor: Gemeinde Bissendorf

windrad_02Am 5. Juni 2024 informiert die Gemeinde Bissendorf über den aktuellen Stand der Windvorranggebiete im kommenden RROP.©Gemeinde Bissendorf Der Landkreis Osnabrück überarbeitet zurzeit das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für das Gebiet des Landkreises Osnabrück. Ein RROP ist ein Planungsinstrument auf regionaler Ebene, das die räumliche Entwicklung und Nutzung von Land in einer bestimmten Region regelt. Es dient dazu verschiedene Nutzungsinteressen wie Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Umweltschutz, Energie und Verkehr miteinander in Einklang zu bringen. Es ist rechtlich bindend und dient als Leitfaden für die Erstellung von Bebauungsplänen und anderen lokalen Planungsinstrumenten.

Nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs im vergangenen Jahr wurden Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie von Bürgerinnen und Bürgern vom Landkreis Osnabrück gesichtet und eingearbeitet. Das Ergebnis wurde nun in Form des zweiten Entwurfs veröffentlicht. Inhaltlich ist u. a. die Steuerung der Windenergie ein bedeutendes Thema. 

Aus diesem Grund möchte die Gemeinde Bissendorf die Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über die auf dem Gemeindegebiet geplanten Windvorranggebiete des zukünftigen RROP des Landkreises Osnabrück einladen. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 5. Juni 2024 um 18 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Bissendorf, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf statt.

Darüber hinaus kann digital an der Veranstaltung in einem Zoom-Webinar teilgenommen werden. Wenn Sie Interesse an einer digitalen Teilnahme haben, melden Sie sich bitte bis zum 4. Juni 2024 bei Frau Dependahl unter dependahl@bissendorf.de an. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Bissendorf lediglich über die zukünftigen Inhalte des RROP informieren kann. Die Erstellung des RROP liegt in der Verantwortung des Landkreises Osnabrück.

Während der Informationsveranstaltung werden wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen Pläne und Vorschläge für Windvorranggebiete geben sowie Ihnen die Möglichkeit bieten, Fragen zu stellen und sich über die potenziellen Auswirkungen dieser Planungen zu informieren. Stellungnahmen und Einwände müssen jedoch beim Landkreis Osnabrück vorgetragen werden.

Der Entwurf des RROP ist bis zum 10. Juni 2024 beim Landkreis Osnabrück öffentlich einsehbar. Die Entwurfsunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück unter der Adresse www.landkreis-osnabrueck.de/auslegung bereitgestellt. Bis zum 11. Juli 2024 kann zu den veröffentlichten Unterlagen beim Landkreis Osnabrück Stellung genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter der angegebenen Internetadresse.