Maskenpflicht an Schulen
Ab Freitag, dem 06. November gilt an Allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs 1 und 2 in Stadt und Landkreis Osnabrück eine Maskenpflicht während des Unterrichts. Dies gilt, solange die Sieben-Tages-Inzidenz bei mindestens 50 je 100.000 Einwohner liegt. Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Pressemitteilungen von Stadt und Landkreis Osnabrück: