Planungen zum „Solarpark Westerfeld“ stehen vor dem Aus
Die Planungen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 168 „Sondergebiet Solarpark Westerfeld“ und die im Parallelverfahren laufende 54. Änderung des Flächennutzungsplans stehen vor dem Aus. Seit Beginn des Verfahrens wurde die Idee einer etwa 23ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage entlang der Autobahn A30 zwischen Moorkamp und Dorfstraße kontrovers diskutiert. Während für die einen der Zugewinn an erneuerbarer Energie im Mittelpunkt stand, sahen andere wertvolle landwirtschaftliche Flächen in Gefahr. Nun wird das Verfahren nach den aktuellen Sitzungen des Planungs- und Entwicklungs- sowie des Verwaltungsausschusses beendet. Bei den dortigen Abstimmungen wurde das Vorhaben jeweils mehrheitlich abgelehnt.
Im ursprünglichen Entwurf wollte ein Investor auf gut 23ha derzeit landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten. Für gut 10ha im nördlichen Teil des Areals wäre dazu eine Änderung des Flächennutzungs- und ein Bebauungsplan notwendig gewesen. Eine zwischenzeitlich angedachte sogenannte Agri-Photovoltaikanlage, bei der zwischen und unter den Panelen weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung möglich wäre, war auf der Planfläche nach Auskunft des Projektplaners nicht wirtschaftlich umsetzbar. Die somit vollständige Nutzung der Fläche für Freiflächenphotovoltaik war jedoch politisch nicht mehrheitsfähig. Aus diesem Grunde schließt die Gemeinde Bissendorf das Bauleitplanverfahren jetzt ab.
Von der Ablehnung nicht berührt ist ein 12,45ha großer Bereich in einem 200m-Streifen entlang der Autobahn. Dieses Gebiet steht aufgrund einer gesetzlichen Priorisierung sowieso für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Hier muss keine gesonderte Beplanung durch die Gemeinde Bissendorf erfolgen.