Stellungnahme zum Gesundheitsberg Schledehausen

Veröffentlicht am: 04.12.2023
Autor: Gemeinde Bissendorf

Pressemitteilung vom 04.12.2023 zur Startseite der Gemeinde Bissendorf©Gemeinde Bissendorf

Stellungnahme zum "Gesundheitsberg" Schledehausen
Die Gemeinde Bissendorf sorgt sich um die weitere Nutzung des sogenannten „Gesundheitsbergs“ in Schledehausen. Die fünf Häuser auf dem Gelände des ehemaligen, Anfang des 20. Jahrhundert erbauten Sanatoriums, Am Berg, stehen seit einiger Zeit leer. „Wir sind von dritter Seite über einen angeblich anstehenden Verkauf des Geländes und der Gebäude und eine entsprechend bereits begonnene Neunutzung informiert worden“, berichtet Bürgermeister Guido Halfter.

Nach Informationen der Gemeinde soll als Käufer ein Verein auftreten, bei dessen Präsidenten staatliche Stellen in der Vergangenheit eine Nähe zum Selbstverwalter- und Reichsbürgermilieu gesehen haben. Nach Angaben auf seiner Homepage möchte der Verein am Gesundheitsberg ein alternatives Lebensmodell mit 30 bis 40 dauerhaften Bewohnern, sowie ebenso vielen Seminarplätzen aufbauen. Neben spirituellen und ökologischen Inhalten steht der Verein jedoch auch für Konzepte einer weitgehenden Selbstverwaltung und Abkopplung von den üblichen gesellschaftlichen Strukturen.

Gesichert ist, dass der Verein bereits Ende Oktober vor Ort „Kennenlerntage“ für Interessierte abgehalten hat. Weitere gleichgelagerte Seminare sind nach Aussage des Vereins noch für dieses und nächstes Jahr geplant.

Eine solche Nutzung, sowie die Ziele, Inhalte und Ideen des Vereins beunruhigen die Kommune. „Grundsätzlich freuen wir uns, wenn es eine neue Nutzung für den Gesundheitsberg gibt“, so Halfter. „Diese muss allerdings mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen in Einklang stehen.“

Genau das ist im vorliegenden Fall aber offensichtlich nicht so. Das hat der Landkreis Osnabrück mittlerweile mit entsprechenden Nutzungsuntersagungen gegenüber dem Verein klargestellt. Durch die bereits geschehene illegale Nutzung bestehe auch kein Bestandsschutz mehr. Für eine neue Nutzung bedürfe es jetzt einer neuen Baugenehmigung. Die oben angeführten Nutzungen des Objektes sind somit derzeit untersagt.

Zum Hintergrund:
Die Gemeinde Bissendorf hatte sich 2017 zum letzten Mal planerisch mit dem „Gesundheitsberg“ beschäftigt. Damals hatte der Landkreis den Flächennutzungsplan (FNP) für ein neues Projekt genehmigt. „Den Bebauungsplan 152.1 „Schledehausen – Am Berg“ für den nordöstlichen Bereich des FNP hatte die Gemeinde aufgestellt, allerdings wurde der Satzungsbeschluss bereits am 27.5.2021 in einer Ratssitzung aufgehoben“, erklärt Janine Rhecker, beim Fachdienst 4 – Planen und Bauen für die Bauleitplanung zuständig. „Es besteht also auch dort derzeit kein Baurecht“, stellt sie fest.

Seinerzeit habe der Eigentümer der Gemeinde gegenüber ein offenes Konzept vorgestellt, das sowohl Flächen für den Gesundheitssektor als auch für Wellness, Erholung oder Gastronomie ermöglicht hätte. „Dieses Konzept hat uns seinerzeit überzeugt“, so Halfter. Leider habe sich diese Planung, bei der zwischenzeitlich sogar ein möglicher Investor vorgestellt wurde, letztlich nicht umsetzen lassen. Von 2017 bis 2018 war dann für kurze Zeit ein Pflegedienst als Mieter in der Immobilie. Seitdem steht das Anwesen leer. Wenn jedoch neue Konzepte aus dem Bereich Hotel, Klinik oder Pflege vorgestellt würden, wäre die Gemeinde an einer abgestimmten und ergebnisoffenen Planung sehr interessiert.

Foto: Gemeinde Bissendorf