Wichtige Neuerungen zur Europawahl
Ein weißer Umschlag wird in diesem Jahr für die Briefwahl den gewohnten blauen Umschlag ersetzen.©Gemeinde Bissendorf Mehrere hundert Millionen Menschen in Europa sind am 9. Juni aufgerufen, ein neues EU-Parlament zu wählen. Bei dieser Wahl gibt es einige Neuerungen bzw. Veränderungen.
Ein wichtiger Punkt betrifft die jungen Wählerinnen und Wähler: Zum ersten Mal gehören bei der Europawahl auch alle 16- und 17-jährigen zu den Wahlberechtigten. Sie werden ihre Wahlbenachrichtigungen normal per Post erhalten.
Auch Personen aus anderen EU-Ländern, die in der Gemeinde Bissendorf gemeldet sind, sind hier wahlberechtigt. Wer erstmals als Unionsbürger hier wählen möchte, muss sich in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der entsprechende Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 persönlich unterzeichnet und im Original bei der Gemeinde eingehen. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Der Antrag kann auf der Seite der Bundeswahlleiterin als PDF heruntergeladen werden: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Statt der Wahlbenachrichtigungskarte gibt es in diesem Jahr einen Brief.©Gemeinde Bissendorf Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Wahlbenachrichtigung. Die meisten Bürgerinnen und Bürger werden auf die Wahlbenachrichtigungskarte in ihren Postkästen warten. Dieses Mal werden sie allerdings einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Der Wahlbenachrichtigungsbrief bietet deutlich mehr Platz, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in einer lesbaren Schriftgröße unterzubringen. Auch dem Datenschutz wird hierbei größere Aufmerksamkeit gewidmet, da nicht mehr alle persönlichen Angaben außen auf der Karte ablesbar sind. Verschickt werden die Briefe ab dem 2. Mai. Hat jemand bis zum 18. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollte er/sie sich beim Wahlbüro melden.
Auch die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen wird mit dem neuen Wahlbenachrichtigungsbrief besonders einfach. Über einen aufgedruckten QR-Code ist die Beantragung besonders schnell und komfortabel. Scannen Sie den QR-Code mit einem QR-Scanner (z.B. mit Ihrer Handykamera oder einer App). Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Ihre Daten bereits vorerfasst sind. Nur wenn Sie die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, weil Sie sich aktuell nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, müssen Sie diese manuell eingeben. Folgen Sie einfach den Schritten der Eingabemaske. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen.
Natürlich ist die bekannte Beantragung über die Homepage der Gemeinde Bissendorf unter www.bissendorf.de/briefwahlantrag sowie die Beantragung per Post (Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes) sowie ab dem 6. Mai 2024 die Briefwahl vor Ort, im Rathaus in Bissendorf oder im Bürgerbüro in Schledehausen, weiterhin möglich.
Bei den Briefwahlunterlagen gibt es die nächste Änderung. Mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung können ganz einfach Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
Diese bezieht sich aber lediglich auf die Farbe des Briefumschlags für den Stimmzettel. War dieser in der Vergangenheit blau, ist er jetzt erstmalig weiß, wie der Stimmzettel auch. Der äußere Wahlbriefumschlag ist auch bei dieser Wahl rot.
Die gesetzlich festgelegte letzte Möglichkeit der Briefwahlbeantragung ist am 7. Juni um 18 Uhr. Aufgrund des Postweges wird dennoch empfohlen, den eigenen Briefwahlantrag möglichst frühzeitig auf den Weg zu bringen. Sollte jemand wider Erwarten trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollte das Wahlbüro unbedingt vor dem Wahltag kontaktiert werden.
Weitere Informationen zu allen Themen rund um die Europawahl finden Sie auf der Gemeindehomepage www.bissendorf.de. Das Wahlbüro kann auch per E-Mail über wahlen@bissendorf.de zu allen Fragen rund um die Europawahl in Bissendorf kontaktiert werden. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses kann das auch persönlich oder telefonisch über 05402 404-620 oder -220 erfolgen.