Zensus 2022

Veröffentlicht am: 19.10.2021
Autor: Landesamt für Statistik Niedersachsen

Pressemitteilung des Landesamts für Statistik Niedersachsen vom 12.10.2021 Logo Zensus 2022

Die Vorbefragung startet in Niedersachsen ab Mitte Oktober 2021. Dabei wird durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Teil aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Mithilfe der Vorbefragung wird unter anderem ermittelt, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden aktuell und von guter Qualität sind. So trägt die Vorbefragung mit ihren Ergebnissen zu einem reibungslosen Ablauf der GWZ im Rahmen des Zensus 2022 bei.

Die Daten zu den Gebäuden und Eigentumsverhältnissen, die als Basis für die Vorbefragung und die GWZ dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Aktuelle Änderungen, wie beispielsweise Wechsel von Eigentümerinnen oder Eigentümern oder auch deren Wohnortwechsel, sind möglicherweise in diesen Daten noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.

Die maximal 11 Fragen der Vorbefragung können in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten über einen kurzen Online-Fragebogen beantwortet werden. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten die auskunftspflichtigen Personen per Brief. Hier erhalten Sie einen Einblick in den Online-Fragebogen.

Bei der Vorbefragung wird nur ein Teil aller Auskunftspflichtigen befragt. Bei der eigentlichen GWZ, die im Mai 2022 stattfinden wird, werden hingegen alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung, wer an der Vorbefragung teilnimmt, hängt von Struktur und Qualität der vorliegenden Daten ab. In Niedersachsen werden im Rahmen der Vorbefragung rund 350.000 Eigentümerinnen und Eigentümer kontaktiert. Auch für die Vorbefragung gilt eine Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person ist verpflichtet, aktuelle Daten zu melden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vorbefragung zur GWZ finden Sie hier: Zensus -FAQ

Hinweise zum Zensus 2022:
Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Beim Zensus in Deutschland handelt es sich um eine registergestützte Bevölkerungszählung. Zur Feststellung der Bevölkerungszahlen werden in erster Linie Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt und nur bei einer kleinen Stichprobe der Bevölkerung werden zusätzliche Daten erhoben. Zudem wird der Zensus in Deutschland mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert, um verlässliche Wohnungszahlen zu erhalten. Diese GWZ wird zum Stichtag im Mai 2022 als sogenannte Vollerhebung durchgeführt, d. h. zu jedem Gebäude mit Wohnraum muss eine Auskunft erteilt werden.

Weitere Informationen zur Vorbefragung und zum Zensus 2022 finden Sie auf der Website www.Zensus2022.de oder statistik.niedersachsen.de/Zensus2022.