Fundbüro
Gebühren:
Verlierer: Holt der Verlierer den Gegenstand innerhalb von 4 Wochen ab, beträgt die Gebühr 10% vom Schätzwert, danach 15%.
Finder: Erwirbt der Finder den Fundgegenstand nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, beträgt die Verwaltungsgebühr 15% des Schätzwertes.
Kontakte: