Schülerunfall / Schülerschäden
Bei Schülern besteht über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) Versicherungsschutz für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Kleidungsstücken und zum Schulbetrieb bestimmter Gegenstände (Schreibmaterial, Schulbücher usw.).
Gleiches gilt für Kinder in Kindertagesstätten.
Kein Versicherungsschutz besteht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld und sonstigen Zahlungsmitteln, Schlüsseln, Geldbörsen, Brieftaschen und Handys.
Brillen, die bei der Beschädigung getragen wurden, sind bei einem Unfall über den Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) versichert. Wurde die Brille dagegen beim Transport beschädigt oder verloren, ist sie beim KSA versichert, sofern sonst keine Erstattungsmöglichkeit für den Schaden besteht.
Bei Fahrrädern wird eine Entschädigung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Die Fragebögen vom GUV und vom KSA werden vom Sekretariat der Schule oder der Kindertagesstätte ausgefüllt.